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Gesetzespaket zur Energiewende: ... und viele Fragen offen

Steuernachrichten 1/16 – 04.2011 –Kern des Energiepakets der Bundesregierung ist das Atomgesetz, in dem die stufenweise Abschaltung aller Atomkraftwerke bis 2022 festgeschrieben wird. Im Gegenzug sollen die erneuerbaren Energien massiv gefördert werden. Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien soll von 35 Prozent in 2020 auf 80 Prozent in 2050 gesteigert werden, dies erfordert einen erheblichen Stromnetzausbau. Außerdem soll der Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden. Die Ökoenergien sollen schneller marktfähig werden, daher werden die Subventionen langsam zurückgefahren.

Obwohl es bei den Bundesländern eine grundsätzliche Zustimmung gab, werden Nachbesserungen verlangt. Eine Reihe von Punkten betrifft dabei die Landwirtschaft. So fordert der Bundesrat u.a. eine stärkere Degression, das Streichen der Mais-/Getreidebegrenzung und die Klärung des Anlagenbegriffs. Eine wichtige Forderung fehlt jedoch nach Ansicht des Bayerischen Bauerverbands (BBV). Der Verband mahnt mit Nachdruck, an der bisherigen bewährten Trennung von NaWaRo- und Abfallvergärungs-Anlagen festzuhalten, um Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen vorzubeugen. Zudem sollte es auch keine Anreize für Bioabfall-Importe aus dem Ausland geben.

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 dem Energiegesetz zugestimmt, abgelehnt hat er hingegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Mit den steuerlichen Fragen wird sich voraussichtlich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befassen. Über Ergebnisse wir in einer der nächsten Ausgaben berichtet.