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Der Koalitionsvertrag steht: Was ist steuerlich geplant?

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD steht. In Anbetracht der weltpolitischen Lage, aber auch des Reformstaus in Deutschland werden an die neue Regierung große Erwartungen gestellt. Womit ist steuerlich zu rechnen? 
 

Ertragsbesteuerung
•    Für 2025, 2026, 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen eingeführt.
•    Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung soll es Verbesserungen beim Optionsmodell nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geben.
•    Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 01.01.2028, gesenkt.
•    Es soll geprüft werden, ob ab 2027 neu gegründete Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform unter die (vermeintlich) günstigere Besteuerung nach dem Körperschaftsteuer-gesetz fallen könnten.
•    Zur weiteren Verhinderung von Scheinsitzverlegungen wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % angehoben.
•    Überstundenzuschläge für über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt werden; Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden.
•    Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten können. Dies soll auf sozialversicherungspflichtige Be-schäftigungen beschränkt werden; gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang aber der Pro-gressionsvorbehalt geprüft werden.
•    Für 2026 wird ein Mindestlohn von 15 € angestrebt.
•    Die insbesondere für ausländische Saisonarbeitskräfte relevante 70-Tage-Grenze soll auf 90 Tage ausgeweitet werden. 
•    Die Entfernungspauschale soll vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen; zurzeit werden für die ersten 20 km Wegstrecke zur Arbeit 30 Cent je km und ab dem 21. Kilometer 38 Cent ge-währt. 
•    Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter (vermutlich eigengenutzter) Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein. 
•    Verbesserungen des Kindergeldes, des Kinder- und Alleinerziehendenfreibetrags sind ge-plant.
•    Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislaturperio-de gesenkt werden.
•    Für die Landwirtschaft ist eine Risikoausgleichsrücklage aufgenommen worden. Ob und wie diese ausgestaltet wird, ist vollkommen unklar. 
•    Für Mitgliedschaften in Gewerkschaften soll es weitere steuerliche Anreize geben.
 

Solidaritätszuschlag
Dieser soll unverändert fortgeführt werden. 
 

Gemeinnützigkeit
•    Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 € angehoben werden.
•    Die Freigrenze aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemeinnütziger Körperschaften soll auf 50.000 € erhöht werden.
•    Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitestgehend umsatzsteuerfrei ge-stellt werden.
•    Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis zu 100.000 € p. a. sollen von der Ver-pflichtung der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden. 
 

Umsatzsteuer 
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab 01.01.2026 auf 7 % abgesenkt werden.
 

Energiesteuer
•    Senkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte 
•    Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
•    Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer soll revidiert werden


Sicherung des Autostandorts Deutschland
•    Begünstigung von E-Dienstwagen durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 €
•    Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge 
•    Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
 

Sonstiges
•    Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 € soll eine Registrierkas-senpflicht eingeführt werden. Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll dabei ver-zichtet werden.
•    Zum 01.01.2026 soll eine sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt werden, nach der für je-des Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 € in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, das danach privat weiterbespart werden kann. Die Erträge sollen zunächst bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.
 

Hinweis:
Beide Koalitionäre verstehen das „Wahlergebnis als Auftrag für eine umfassende Erneuerung unseres Landes“. Sie werden daran gemessen werden. 
Zu aktuellen Entwicklungen, insbesondere wie die genaue Ausgestaltung der einzelnen Maßnah-men aussehen soll, informieren wir Sie auch zukünftig. 
Wichtig: Viele der geplanten Entlastungsmaßnahmen stehen unter dem sogenannten Finanzie-rungsvorbehalt.