Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD steht. In Anbetracht der weltpolitischen Lage, aber auch des Reformstaus in Deutschland werden an die neue Regierung große Erwartungen gestellt. Womit ist steuerlich zu rechnen?
Ertragsbesteuerung
• Für 2025, 2026, 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen eingeführt.
• Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung soll es Verbesserungen beim Optionsmodell nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geben.
• Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 01.01.2028, gesenkt.
• Es soll geprüft werden, ob ab 2027 neu gegründete Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform unter die (vermeintlich) günstigere Besteuerung nach dem Körperschaftsteuer-gesetz fallen könnten.
• Zur weiteren Verhinderung von Scheinsitzverlegungen wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % angehoben.
• Überstundenzuschläge für über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt werden; Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden.
• Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten können. Dies soll auf sozialversicherungspflichtige Be-schäftigungen beschränkt werden; gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang aber der Pro-gressionsvorbehalt geprüft werden.
• Für 2026 wird ein Mindestlohn von 15 € angestrebt.
• Die insbesondere für ausländische Saisonarbeitskräfte relevante 70-Tage-Grenze soll auf 90 Tage ausgeweitet werden.
• Die Entfernungspauschale soll vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen; zurzeit werden für die ersten 20 km Wegstrecke zur Arbeit 30 Cent je km und ab dem 21. Kilometer 38 Cent ge-währt.
• Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter (vermutlich eigengenutzter) Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
• Verbesserungen des Kindergeldes, des Kinder- und Alleinerziehendenfreibetrags sind ge-plant.
• Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislaturperio-de gesenkt werden.
• Für die Landwirtschaft ist eine Risikoausgleichsrücklage aufgenommen worden. Ob und wie diese ausgestaltet wird, ist vollkommen unklar.
• Für Mitgliedschaften in Gewerkschaften soll es weitere steuerliche Anreize geben.
Solidaritätszuschlag
Dieser soll unverändert fortgeführt werden.
Gemeinnützigkeit
• Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 € angehoben werden.
• Die Freigrenze aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemeinnütziger Körperschaften soll auf 50.000 € erhöht werden.
• Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitestgehend umsatzsteuerfrei ge-stellt werden.
• Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis zu 100.000 € p. a. sollen von der Ver-pflichtung der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
Umsatzsteuer
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab 01.01.2026 auf 7 % abgesenkt werden.
Energiesteuer
• Senkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte
• Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
• Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer soll revidiert werden
Sicherung des Autostandorts Deutschland
• Begünstigung von E-Dienstwagen durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 €
• Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge
• Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Sonstiges
• Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 € soll eine Registrierkas-senpflicht eingeführt werden. Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll dabei ver-zichtet werden.
• Zum 01.01.2026 soll eine sogenannte „Frühstart-Rente“ eingeführt werden, nach der für je-des Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 € in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, das danach privat weiterbespart werden kann. Die Erträge sollen zunächst bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.
Hinweis:
Beide Koalitionäre verstehen das „Wahlergebnis als Auftrag für eine umfassende Erneuerung unseres Landes“. Sie werden daran gemessen werden.
Zu aktuellen Entwicklungen, insbesondere wie die genaue Ausgestaltung der einzelnen Maßnah-men aussehen soll, informieren wir Sie auch zukünftig.
Wichtig: Viele der geplanten Entlastungsmaßnahmen stehen unter dem sogenannten Finanzie-rungsvorbehalt.