Steuernachrichten 2/17 – 02.2011 –Wenn pauschalierende Landwirte Abfallstoffe gegen Entgelt von Nichtlandwirten abgenommen und als Düngerersatzstoffe auf eigenen Feldern ausgebracht haben, so wurde das bisher in der Praxis der Erzeugertätigkeit und damit den Pauschalierungsumsätzen nach § 24 UStG zugeordnet. Nunmehr wird abweichend von einigen Finanzbehörden die Auffassung vertreten, dass es sich um Fuhr- oder Entsorgungsleistungen handelt, die dem Regelsteuersatz zu unterwerfen sind. Die Verwertung der Produkte im eigenen Betrieb wird nicht mehr berücksichtigt, sondern allein darauf abgestellt, dass der Landwirt gegenüber einem Nichtlandwirt eine Dienstleistung erbringt. In dem BMF-Schreiben vom 27.10.2010 werden diese Sachverhalte der Regelbesteuerung unterworfen, allerdings erst für Umsätze nach dem 31.12.2010. Der HLBS hat dazu eine Eingabe an einzelne Länder-Finanzministerien gerichtet.
Fachinformationen
16.04.2011