Steuernachrichten 3/17 – 02.2011 –Bisher wurde die Erzeugung und Lieferung von Biogas aus selbst erzeugten organischen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe zugerechnet und fiel somit in den Anwendungsbereich der USt-Pauschalierung gem. § 24 UStG. Dies steht im Einklang mit dem ab 01.01.2011 geltenden USt-Anwendungserlass.
Nunmehr hat das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung vom 06.12.2010 festgelegt, dass die Lieferung von Biogas nur noch bis zum 31.03.2011 als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb dem Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung zugeordnet wird. Der HLBS hat mit Schreiben vom 16.12.2010 an das BMF angeregt, kurzfristig eine Klarstellung der Rechtslage bundeseinheitlich herbeizuführen. Außerdem benötigt eine solche Änderung der Rechtsauffassung einen angemessenen Zeitvorlauf, um durch die betroffenen Betriebe vertragliche Vereinbarungen anzupassen.