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Bundesrat akzeptiert neue Vergütungsregeln für Solarstrom

Steuernachrichten 6/11 – 03.2011 –In ihrer Plenarsitzung vom 18.3.2011 haben die Länder das Europa-Rechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) gebilligt. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken.

Mit aktuell über 17 Gigawatt installierter Leistung deckt die Fotovoltaik inzwischen ca. 3 % des deutschen Strombedarfs. Allein der Zubau in 2010 generiert eine Stromerzeugung in der Größenordnung eines großen Kohle- oder Kernkraftwerksblocks.

Als unterstützende Maßnahme sieht der Bundesrat vor allem, die Absenkung der Vergütungssätze nicht an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sondern sie zeitlich zu staffeln, um eine durchgehende und zeitnahe Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung zu ermöglichen. Auch plädiert der Bundesrat im Hinblick auf die zum 1. Januar 2012 anstehende Novelle des EEG, die Investitionssicherheit durch planbare Einspeisevergütungen zu gewährleisten und den Einspeisevorrang erneuerbarer Energien sicherzustellen.

Außerdem vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Bundesregierung für eine ausreichende Finanzausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zu sorgen habe und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufstocken müsse.

Mit dem EAG EE passt der Bundestag das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien an europäische Vorgaben an. Zudem verändert es die Regelungen zur Degression für die Vergütung von Solarstrom.