Steuernachrichten 2/16 – 04.2011 –Die Rentenbank – eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die als zentrales Refinanzierungsinstitut vom Bund als Förderbank für die Agrarwirtschaft gegründet werden ist – informiert über zwei Förderprogramme, die auch für Land- und Forstwirte interessant sind.
Mit dem Programm „Energie vom Land“ fördert die Rentenbank Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Vordergrund des Programms steht vor allem die energetische Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie von anderen organischen Verbindungen. Das Programm ist befristet bis längstens 30.6.2014.
Die Rentenbank fördert außerdem mit dem Programm „Nachhaltigkeit“ solche Investitionen in die Landwirtschaft, die zur Steigerung von Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen beitragen. Einen herausragenden Stellenwert haben der ökologische Landbau und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Auch dieses Programm ist befristet bis längstens 30.6.2014.
Genaue Informationen, welche Unternehmen gefördert werden und was genau gefördert wird, liefern die Programminformationen der Rentenbank. Diese enthalten u.a. Hinweise zum Darlehenshöchstbetrag, zu den Konditionen und zur Antragstellung.
Die Rentenbank unterstreicht die Möglichkeit der Kumulierung, d. h. dass die Darlehen aus den beiden zuvor genannten Programmen mit anderen öffentlichen Förderprogrammen – wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen – kombiniert werden dürfen. Genaue Informationen zu den Bedingungen hält die Rentenbank bereit.