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Baumbestand keine Betriebsvorrichtung bei Verpachtung des Grundstücks

Steuernachrichten 18/19 – 05.2011 – In einem früheren Beitrag wurde mitgeteilt, dass das FG Niedersachsen (Urteil vom 8.10.2010 – 16 K 219/10) entscheiden hat, dass die Verpachtung von Grundstücken eines Obstanbaubetriebs mit den aufstehenden Obstbäumen eine ust-freie Grundstücksverpachtung gemäß § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG darstellt. M unterhielt einen Gartenpflegebetrieb, zu dem auch ein Obstanbaugebiet gehörte. Mit Vertrag vom April 2001 verpachtete er Grundstücke seines Obstanbaubetriebes einschließlich der aufstehenden Obstbäume. Im Anschluss an eine Außenprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass es sich bei der Verpachtung der auf den Grundstücken aufstehenden Obstbäume um die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen handele und der Pachtvertrag insofern in eine steuerfreie Grundstücksverpachtung und steuerpflichtige Verpachtung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen sei. Das FG entschied, dass die Obstbäume keine Betriebsvorrichtungen seien. Das Finanzamt ging in Revision. Der BFH (Entscheidung vom 12.5.2011 – V R 50/10) bestätigte das Urteil des FG Niedersachsen.