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Ertragsteuerliche Behandlung von Fotovoltaikanlagen mit Direktverbrauch

Steuernachrichten 1/19 – 05.2011 –Im April 2011 hat der HLBS eine Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geleitet zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrages (IAB) und der Sonderabschreibung gem. § 7g EStG bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen mit Stromnutzung für private Zwecke (Direktverbrauch).

Umsatzsteuerrechtlich wird fingiert, dass der gesamte vom Anlagenbetreiber erzeugte Strom an den Netzbetreiber geliefert wird, unabhängig davon, wo er tatsächlich verbraucht wird.

Ertragsteuerlich verhindert z. B. ein privater Direktverbrauch von mehr als 10 % die Förderung gem. § 7g EStG, da die Anlage nicht fast ausschließlich (d. h. zu 90 %) betrieblich genutzt wird.

Damit die Förderung des Direktverbrauchs durch das EEG nicht die Inanspruchnahme des IAB behindert, regt der HLBS in seiner Eingabe an, dass die umsatzsteuerrechtliche Fiktion auch für ertragsteuerliche Zwecke zugrunde gelegt wird. Bisher liegt keine Antwort des BMF vor.