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Konverter-/Thomaskalk: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Steuernachrichten 17/19 – 05.2011 –Ein früherer Beitrag enthielt einen Überblick über die durch das Jahressteuergesetz 2010 erfolgten Änderungen der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG). So wurde ein neuer Abs. 22a in Abschnitt 13b UStAE eingeführt. Dies führte zu Anwendungsproblemen. Das Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 27.7.2011 – IV D 3 – S 7279/10/10006 sorgt nunmehr für die geforderte Klarheit.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 13b.1 UStAE vom 1.10.2010 (mit weiteren Änderungen) geändert. Absatz 22a Nr. 2 wird um einen neuen Satz 6 ergänzt: „Bei der Lieferung von gemäß Düngemittelverordnung hergestellten Konverter- und Hüttenkalken wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Unternehmer übereinstimmend § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG angewendet haben und der Umsatz in zutreffender Höhe versteuert wurde.“ Diese Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 ausgeführt werden.