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Realteilung ohne Aufteilung des Gesamthandsvermögens

Steuernachrichten 2/19 – 05.2011 –Der HLBS hat sich im Mai 2011 an das BMF gewendet mit der Bitte um Klarstellung in der Rechtsfrage „Realteilung ohne Aufteilung des Gesamthandsvermögens“.

Das BMF hatte bisher die Auffassung vertreten (BMF v. 9.11.2005 – IV B 2 – S 2241–39/05), dass die Auflösung einer luf GbR, bei der der Vater das Sonderbetriebsvermögen (Grund und Boden, Hofstelle) und der Sohn das gesamte Gesamthandsvermögen erhält und den Betrieb als Pachtbetrieb fortführt, nicht als steuerneutrale Realteilung zu beurteilen sei, weil es an der für eine Realteilung erforderlichen Betriebsaufgabe fehle. Der Sohn führt vielmehr den nämlichen Betrieb fort. Die Übertragung des väterlichen Anteils am Gesamthandsvermögen stelle eine Entnahme dar und führe damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Da bekannt wurde, dass die Einkommensteuer-Referatsleiter von einer gewinnneutralen Auseinandersetzung (§ 6 Abs. 5 EStG) ausgehen, wurde das BMF um eine offizielle Stellungnahme gebeten.