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Keine USt-Freiheit bei Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Reitsportvereins

Wenn ein Verein zur Förderung des Reitsports eine Pferdepension betreibt, kann weder von Umsatzsteuer-Freiheit noch von Umsatzsteuer-Ermäßigung gem. § 12  Abs. 2. Nr. 8 Buchst. a UStG ausgegangen werden. So urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.6.2011 – 12 K 4547/08 zu diesem Thema.

Vor allem, wenn zu dem Leistungsangebot der Gestellung von Einstellplätzen für Pferde (einschl. Reinigung/ Entmistung), noch weitere Leistungen gehören, sind die Umsätze nicht umsatzsteuerfrei. Begründet wird dies damit, dass die Pensionspferdehaltung weder zum Kernbereich der Vereinstätigkeit gehört noch für die Ausübung der Vereinstätigkeit unerlässlich ist.