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Neue gesetzliche Regelungen bei Sozialversicherung und Besteuerung ab 2012

Zum Jahresbeginn ist Folgendes in Kraft getreten:Der Beitrag zur Rentenversicherung ist von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken.Die steuerliche Berücksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungs-beiträgen oder Kirchensteuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht. Erfolgen derartige Erstattungen, ist der Erstattungsbetrag mit den im Veranlagungszeitraum getätigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Der Differenzbetrag ist dann Sonderausgabe. Sind die Erstattungen höher als die Aufwendungen, ergibt sich ein sog. Erstattungsüberhang, der dem Gesamtbetrag der Einkünfte im Veranlagungszeitraum der Erstattung hinzuzurechnen ist.Für Altersvorsorgeverträge, Basisrentenverträge und betriebliche Altersversorgungszusagen ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung u. a., dass die Renten- bzw. Versorgungsleistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Die Mindestaltersgrenze wurde für Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, von bisher 60 auf 62 Jahre angehoben.Bei Riester-Verträgen ist für mittelbar Zulageberechtigte ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro vorgesehen, um Rückforderungen von Zulagen zu vermeiden.Das Lohnsteuerabzugsverfahren befindet sich im Umbruch. Die auf der immer noch geltenden Lohn-steuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal, Faktor) bleiben weiterhin gültig und  sind der Berechnung der LSt im Jahr 2012 zugrunde zu legen. Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich aufgrund technischer Schwierigkeiten auf den 1.1.2013.Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung diverser Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden.Mit Wirkung vom 1.1.2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren („ATLAS-Ausfuhr“) angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer sog.  Gelangensbestätigung zu führen.Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Bei einem Gegenstandswert unter 10.000 Euro wird künftig auf eine Gebührenerhebung verzichtet.Um die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren zu gewährleisten, werden die Regelherstellungskosten anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst.Um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten, ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer zum 1.1.2013 anzuheben. Darüber hinaus sollen die Wirkung der kalten Progression alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf eine Tarifkorrektur vorgenommen werden.