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Behaltensregelung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen bei Einbringung und Realteilung

HLBS und der Deutsche Bauernverband (DBV) vertreten in einer gemeinsamen Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Auffassung, dass nach einem Erbfall oder einer Schenkung die Einbringung der wirtschaftlichen Einheit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in eine Personengesellschaft oder die Realteilung der Erbengemeinschaft innerhalb der Behaltensfrist keinen Verstoß gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG darstellt (vgl. www.hlbs.de/Presse/Stellungnahmen 2012). In beiden Fällen bleibt der Erbe oder Beschenkte weiter Eigentümer von begünstigtem Vermögen, im ersten Fall als Miteigentümer einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft, im zweiten Fall als Alleineigentümer landwirtschaftlichen Vermögens. Die in beiden Fällen aus bewertungsrechtlicher Sicht erforderliche Zurechnungsfortschreibung stellt keinen Verstoß gegen die Behaltensregelung dar. Während es für das Betriebsvermögen in RE 13a.6 Abs. 3 ErbStR 2011 eine Regelung gibt, fehlt bisher eine entsprechende Regelung für das LuF-Vermögen.