Nach Meinung des Bundesrechnungshofs (BRH) ist die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht mehr zeitgemäß. Bereits vor 17 Jahren hatte der Bundesrechnungshof eine zutreffende und gerechte Besteuerung kleinerer Land- und Forstwirte beim Gesetzgeber angemahnt. Die Gewinnermittlung wurde daraufhin geändert.Der BRH stellt nunmehr fest, dass die erhoffte Vereinfachung nicht eingetreten ist. Hauptursache für die festgestellten Mängel ist die nicht mehr zeitgemäße Bindung der Gewinnermittlung an die Einheitsbewertung. Zurzeit wird der steuerliche Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt, dies ist als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbst bewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten. Die so ermittelten steuerlichen Gewinne fallen im Vergleich zu den Land- und Forstwirten, die ihren Gewinn durch Aufzeichnung ihrer Einnahmen und Ausgaben ermitteln, zu niedrig aus.Um eine vom Gesetzgeber bezweckte Förderung der kleineren land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen. Von diesen wären Betriebsausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Betriebseinnahmen abzuziehen. Kleinere Land- und Forstwirte wären durch diese Regelung wie bisher von der Aufzeichnungspflicht hinsichtlich ihrer Ausgaben befreit.
Fachinformationen
27.03.2012