Die Betreiber einer Solaranlage erhalten für ihren Strom über 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung; sie wird an die gesunkenen Marktpreise nunmehr angepasst. Ab März 2012 bekommen die Betreiber großer Solarstromwerke nur noch 90 v. H. subventioniert, die Betreiber von Kleinanlagen erhalten nur noch 85 v. H. der erzeugten Elektrizität zu den Garantiepreisen vergütet, den Rest müssen sie selbst am Markt absetzen oder verbrauchen. Damit wird ein Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlichen Vergütung gesetzt. Daneben werden die Vergütungssätze nicht mehr wie bisher zweimal jährlich, sondern zum 1. Mai 2012 monatlich um 0,15 Cent/KWh abgesenkt.
Fachinformationen
27.03.2012