Die Unterbringung und Verpflegung von Arbeitnehmern unterliegt seit dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) der Regelbesteuerung, in der Landwirtschaft ist davon die Unterbringung von Saisonarbeitskräften betroffen. Der HLBS hält die in dem UStAE dargestellte Rechtsauffassung, dass es sich eine kurzfristige Beherbergung von Fremden handele, für fehlerhaft, weil die Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung nicht als kurzfristige Beherbergung zu beurteilen ist und die Frage, ob Arbeitnehmer überhaupt Fremde im Sinne der Regelung sind, bisher nicht abschließend höchstrichterlich geklärt wurde. Er hat daher in einem Schreiben an das BMF eine Änderung des UStAE dahingehend angeregt, dass die Überlassung von Wohnraum an Saisonarbeitskräfte steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 UStG wird (vgl. www.hlbs.de/Presse/Stellungnahmen 2012). Das BMF hat dies mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EUGH) abgelehnt, jedoch auf die mögliche Anwendung des ermäßigten Steuersatzes hingewiesen.
Fachinformationen
27.03.2012