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Steuerliche Änderungen durch das BeitrRLUmsG

Mit dem  Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitr-RLUmsG) sind vor allem Verbesserungen des Informationsaustausches zwischen EU-Mitgliedstaaten und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Amtshilfe verbunden. Darüber hinaus enthält das Gesetz auch eine Reihe steuerlicher Regelungen, die zum Teil zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind.Aufwendungen für ein Erststudium bleiben auch nach der positiven BFH-Entscheidung Sonderausgaben. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 2004, dafür wird ab 2012 der Sonderausgabenabzug auf 6.000 Euro erhöht. Ab 2012 muss jeder Riester-Sparer einen jährlichen Mindesteigenbetrag von 60 Euro entrichten. Ab 2014 wird ein neues automatisiertes Verfahren für den Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Diese wird dann automatisch durch die Banken einbehalten, und das bisherige Wahlrecht, die Kirchensteuer nachträglich im Wege der Einkommensteuerveranlagung abzuführen, entfällt.Durch eine Änderung des Bewertungsgesetzes ist der Bodenwert künftig aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten, wenn ein Bodenrichtwert fehlt. Die bisherige Anlage 1 zum BewG mit dem Umrechnungsschlüssel von Tieren in Vieheinheiten ist überholt, stattdessen wurde der Umrechnungsschlüssel durch Verwaltungsvorschrift (R 13.2 Abs. 1 EStR) festgelegt.Bei der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wurde dem Erwerber ein Antragsrecht eingeräumt, den gesamten Vermögensanfall nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht behandeln zu lassen, um den höheren persönlichen Freibetrag nutzen zu können.