HintergrundDer Bundesanzeiger ist ein bedeutendes bundesweites Amtsblatt und dient als wesentliche Informationsquelle im Rechts- und Wirtschaftsbereich. Herausgeber ist das Bundesjustizministerium; der Bundesanzeiger erscheint mehrmals wöchentlich als gedruckte Zeitung. Neben der Druckversion wurde bereits 2002 der elektronische Bundesanzeiger als kostenlos zugängliches internetbasiertes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan eingerichtet. Die elektronische Variante löst die Zeitung nun abGedruckter Bundesanzeiger wird vollständig eingestelltAb dem 1.4.2012 wird die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers endgültig eingestellt. Alle bisher noch in der Printversion vorgenommenen Veröffentlichungen sind künftig im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren. Dadurch entsteht eine zentrale Bekanntmachungsplattform; diese ist unter www.bundesanzeiger.de für jedermann kostenlos im Internet abrufbar. Das Nebeneinander von gedrucktem und elektronischem Bundesanzeiger wird damit beendet.Namensänderung in "Bundesanzeiger"Der elektronische Bundesanzeiger wird zukünftig nur noch den traditionellen Namen "Bundesanzeiger" tragen. Wie bisher wird er aus einem amtlichen Teil und weiteren Teilen, wie zum Beispiel gerichtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bekanntmachungen oder Bekanntmachungen von Kommunen, bestehen. Der Zugang zu Verkündungen und Bekanntmachungen soll durch zusätzliche Serviceangebote und Recherchemöglichkeiten erleichtert werden. Ab April wird unter der oben genannten Internetadresse ein kostenloser Newsletter angeboten, der über die im amtlichen Teil neu erschienenen Veröffentlichungen informiert.
Fachinformationen
01.05.2012