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Ernteausfälle durch Frostschäden

In einer Pressemitteilung vom 4.4.2012 sagt das Finanzministerium des Landes Bayern Hilfsmaßnahmen für Landwirte zu, die mit Ernteausfällen aufgrund von Frostschäden rechnen müssen. Vor allem im Februar waren mehrere Teile Bayerns von einem ungewöhnlich starken Frost betroffen. Nach Aussage von Finanzminister Dr. Markus Söder können Landwirte vermindernde Steuervorauszahlungen oder eine Stundung von Abgaben beantragen.Stundungsanträge können unter erleichterten Voraussetzungen bis zum 30.6.2012 bewilligt werden. Dies gilt auch hinsichtlich der Beantragung für eine vermindernde Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird und die Ernteausfälle durch Frostschäden hatten, kann die Einkommensteuer ganz oder teilweise erlassen werden. Für den Fall, dass der Gewinn anderweitig ermittelt wird, ist es möglich, dass Neuanpflanzungskosten ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. In einem solchen Fall ist der bisherige Buchwert beizubehalten.Darüber hinaus kündigt der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner weitere Hilfen an. Da die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderprogramm Liquiditätssicherung auch für Betriebe geöffnet hat, die von Auswinterungsschäden betroffen sind, können Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen beantragen. Zudem können Anträge auf Erlass der Grundsteuer bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden (Frist 31.3.2013). Weitere Auskünfte hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen erteilen die zuständigen Finanzämter.