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Gemeindefinanzreformgesetz: Kein ermäßigter Steuersatz mehr für Pferde

Der Bundesrat hat am 30.3.2012 dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften zugestimmt. Grundlage des Gesetzes ist, den Gemeinden einen bestimmten Anteil am Aufkommen aus veranlagter ESt sowie Lohn- und Kapitalertragsteuer zuzuteilen. Mit der Gesetzesänderung erfolgt eine Anpassung an die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007.Wichtig für Land- und Forstwirte ist eine im Rahmen dieser Gesetzesänderung erfolgte Streichung: Der bislang gültige ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf die Lieferungen von lebenden Pferden einschl. reinrassiger Zuchttiere (ausgen. Wildpferde) wird aufgehoben, sodass nun der reguläre Steuersatz erhoben wird. Die Streichung erfolgt aufgrund einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes. Eine Ermäßigung ist nur noch vorgesehen für Tiere, die zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln dienen oder in der landwirtschaftlichen Erzeugung eingesetzt werden. Die Änderung tritt für Umsätze ab dem 1.7.2012 in Kraft.