Direkt zum Inhalt

Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)

Mit Hilfe des KWK-Gesetzes wird ein Anreiz für Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gesetzt, wodurch ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % der Stromerzeugung bis 2020 erreicht werden soll.Die Novelle bezweckt eine moderate Zuschlagserhöhung bei emissionshandelspflichtigen Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Zudem wird die Förderung der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken und entsprechenden Industrieanlagen mit KWK neu in das Gesetz aufgenommen werden. Erleichtert werden soll darüber hinaus die Förderung der Modernisierung von KWK-Anlagen. Ausgeweitet wird die investive Förderung von Wärmenetzen, die um die Möglichkeit der Unterstützung von Wärmespeichern sowie von aus KWK-Anlagen gespeisten Kältenetzen und -speichern ergänzt werden. Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 2 Kilowatt wird die Möglichkeit einer Pauschalierung der Zuschlagszahlung geschaffen.