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Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013

Der Gesetzentwurf soll der Anpassung des Steuerrechts an europäische Vorgaben, der Sicherung des Steueraufkommens und der Vereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.Bezüge für Kurzzeit-Soldaten sollen künftig besteuert werden. Elektrofahrzeuge, die wegen des höheren Listenpreises bei der 1%-Regelung benachteiligt sind, erhalten einen Ausgleich, und auf Antrag des Arbeitnehmers können die lohnsteuerlichen Freibeträge für zwei Jahre gelten.Bei der Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Leistungen werden die Angaben „Gutschrift“ oder „Steuer-schuldnerschaft“ des Leistungsempfängers verpflichtend.Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wird eingeschränkt, wobei unklar ist, welche gemeinnützigen Vereine weiterhin darunter fallen. Die Zurechnung des Einheitswerts bestimmter Sonderkulturnutzungen soll beim Nutzer erfolgen, es sei denn, der Eigentümer hat die Flächen bereits selber intensiv genutzt.