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Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2013

EinleitungDas Bundeskabinett hat am 23.5.2012 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) beschlossen. Ziel des JStG 2013 ist die Anpassung des deutschen Steuerrechts an das Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union - insbesondere an die EU-Amtshilferichtlinie - sowie die Sicherung des Steueraufkommens. Die wesentlichen Punkte des Regierungsentwurf werden dabei im Folgenden ebenso dargestellt wie die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 5.3.2012:Umsetzung der EU-AmtshilferichtlinieDurch die Einführung des EU-Amtshilfegesetzes (EUAHiG) wird die so genannte Amtshilferichtlinie der EU vom 15.2.2011 unmittelbar in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz dient der besseren Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, um insbesondere Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten ordnungsgemäß festzusetzen. Erreicht wird dies durch effizientere Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene.Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG)Durch Änderung der deutschen umsatzsteuergesetzlichen Bestimmungen (§ 3a Abs. 3 UStG) wird eine Vorgabe der EU bezüglich des Ortes der Dienstleistung fristgerecht umgesetzt. Demnach richtet sich künftig bei Leistungen an juristische Personen, die sowohl unternehmerisch, als auch nicht unternehmerisch tätig sind, der Leistungsort nach ihrem Sitz. Eine weitere Neuregelung betrifft die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung (§§ 14, 14a UStG).Private Pkw-Nutzung bei ElektrofahrzeugenDa der Preis für ein Elektrofahrzeug zumeist deutlich über dem eines normalen Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor liegt, werden all diejenigen Steuerpflichtigen benachteiligt, die ein betriebliches Elektrofahrzeug privat nutzen und im Rahmen der 1 %-Regelung versteuern. Um diesen Nachteil zukünftig auszugleichen, werden aus dem Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regel die Kosten für die Batterie (Akku) herausgerechnet.Besteuerung von internationalen BetriebsstättenDie Vorschrift des § 1 Außensteuergesetz (AStG) sieht eine Einkünftekorrektur vor, wenn und soweit die Einkünfte eines Steuerpflichtigen dadurch gemindert werden, dass Vergütungen aufgrund einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person nicht fremdüblich sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass Besteuerungssubstrate aufgrund überhöhter Entgelte ins Ausland verlagert werden. Das JStG 2013 sieht nunmehr vor, dass diese Vorschrift nicht nur zwischen 2 rechtlich selbstständigen Unternehmen Anwendung findet, sondern auch für Leistungsbeziehungen zwischen inländischem Stammhaus und ausländischer Betriebsstätte (oder umgekehrt). Außerdem werden zukünftig auch explizit Personengesellschaften bzw. Mitunternehmerschaften in den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgenommen.Verfahrensvereinfachung für ArbeitnehmerArbeitnehmer haben zukünftig die Möglichkeit, die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags auf 2 Kalenderjahre zu verlängern. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer zukünftig nicht jährlich den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu stellen braucht.Verkürzung von AufbewahrungsfristenDer aktuelle Regierungsentwurf enthält im Gegensatz zum Referentenentwurf nunmehr auch eine Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz. Die Aufbewahrungsfrist soll demnach ab 2013 nur noch 8 Jahre (anstatt wie bisher 10 Jahre) und ab 2015 sogar nur noch 7 Jahre betragen. Die Aufbewahrungsfristen im Handelsgesetzbuch (HGB) werden entsprechend angepasst.(Bislang) Keine Umsetzung des Zwölf-Punkte-PapiersDie Themen aus dem Zwölf-Punkte-Papier zur Reform der Unternehmensbesteuerung sind bislang ebenso wenig in das JStG 2013 eingeflossen wie die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden. Das Zwölf-Punkte-Papier sieht insbesondere einen Ersatz der Organschaft durch ein Gruppenbesteuerungssystem und Änderungen bei der Verlustnutzung vor. Ob und inwieweit diese Änderungen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt doch noch in das JStG 2013 oder ein anderes Gesetz aufgenommen werden, bleibt mit Spannung abzuwarten.FazitNach aktuellem Stand werden Bundestag und Bundesrat ab Mitte Juni 2012 das JStG 2013 weiter diskutieren. Mit einer (notwendigen) Zustimmung des Bundesrats wird aber nicht mehr vor der Sommerpause gerechnet. Wird das Gesetzgebungsverfahren wie erwartet Ende 2012 abgeschlossen, so werden ein Großteil der dargestellten Änderungen am 1.1.2013 in Kraft treten. Es ist jedoch möglich und auch wahrscheinlich, dass das endgültige JStG 2013 noch Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf aufweisen wird.