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Bundesministerium der Finanzen setzt Forderungen zum Ehrenamt um

Durch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 2.1.2012 wurden die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Vergütung für Ehrenamtler streng ausgelegt.Geplant waren ursprünglich verschärfte Dokumentationspflichten, Vergütungshöchstgrenzen und die generelle Ablehnung der USt-Befreiung bei Zahlung pauschaler Vergütungen. Da die neuen Regelungen auf Kritik stießen, hat das BMF das Inkrafttreten der Regelungen auf den 1.1.2013 verschoben und Änderungen angekündigt.Die diesbezüglichen Planungen sind nun abgeschlossen. Eine erneute Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) ist die Folge. Mit dieser Änderung werden vor allem die Regelungen zu den Nachweispflichten, zur Anerkennung pauschaler Vergütungen und zur Berücksichtigung von Auslagenersatz entschärft. Diese Änderungsabsicht des BMF wird vom  Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) ausdrücklich begrüßt.