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Die E-Bilanz kommt wie geplant

Mit Pressemitteilung vom 30.5.2012 hat das BMF auf die Einführung der E-Bilanz spätestens bis 2013 hingewiesen. Sie soll für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend sein und zusammen mit der elektronischen Steuererklärung 2014 übermittelt werden. Aber auch für das Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 2012 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2012/2013 kann eine E-Bilanz auf freiwilliger Basis eingereicht werden. Mit Einführung der E-Bilanz sollen papierbasierte Verfahrensabläufe endgültig der Vergangenheit angehören.Die Finanzverwaltung ist überzeugt, dass die Umstellung im Lauf der Zeit Vereinfachungen und Effizienzgewinne bringen wird. Überzeugung besteht auch dahingehend, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, die Anzahl der Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen zu reduzieren und eine endgültige Steuerfestsetzung schneller zu ermöglichen. Nach den Planungen wird der amtliche Datensatz der E-Bilanz kontinuierlich evaluiert.Das Ziel ist dabei, die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. Zu diesem Zweck werden auch weiterhin interessierte Vertreter der Kammern, Verbände und Unternehmen in den Prozess eingebunden.In der E-Bilanz muss nur das ausgefüllt werden, was einen tatsächlich betrifft. Auch sind Möglichkeiten geschaffen worden, damit das Buchführungswesen des jeweiligen Unternehmens bleiben kann wie es ist; bei Rechtsänderungen ist eine dynamische Anpassung möglich. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können Unterstützung bei der Einführung der E-Bilanz erhalten.