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Kürzung der Solarstromförderung

Der Bundesrat hat am 29.6.2012 dem lange Zeit umstrittenen Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen angepasst und die Solarförderung somit gekürzt. Mit dem Gesetz wird zudem ein Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen eingeführt. Außerdem wurde ein sogenanntes Marktintegrationsmodell eingeführt, was bedeutet, dass zukünftig nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütet wird. Der durch den Bundesrat bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht grundsätzlich die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen vor. Stichtag ist – wie ursprünglich geplant – der 1.4.2012. Bei mittelgroßen Dachanlagen mit 10 bis 40 kW Leistung wurden um 2 Cent höhere Sätze vereinbart (künftig: 18,5 Cent pro kWh). Ab einer Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung gibt es zukünftig keine Förderung für neue Anlagen mehr.