Mit der Novellierung des EEG zum 1.1.2012 wurde u. a. die sogenannte Marktprämie nach § 33g EEG eingeführt, welche seitens eines Netzbetreibers an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt wird, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung des Stroms an der Strombörse wählen. Die Marktprämie wird derzeit durch die Netzbetreiber regelmäßig als nicht umsatzsteuerbar angesehen.Die OFD Niedersachsen vertritt in Ihrer Verfügung vom 13.03.2012 - S 7104 141 St 172 entgegen der Gesetzesbegründung die gegenteilige Ansicht. Die Marktprämie ist danach nach Ansicht der OFD als umsatzsteuerbar zu behandeln.
Fachinformationen
03.08.2012