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Jahressteuergesetz 2013

Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Steuerbereichen.

Hervorzuheben sind Regelungen zum Freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst, die EU-Amtshilferichtlinie, Maßnahmen zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität sowie eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen. Geplant sind auch Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren: Aus Vereinfachungsgründen für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, die Geltungsdauer eines zu berücksichtigenden Freibetrags künftig auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt ist somit nicht mehr erforderlich.

Mit den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll vor allem eine Maßnahme des Regierungsprogramms Elektromobilität umgesetzt werden. Vorgesehen ist u.a. eine Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw.