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Referentenentwurf zum Kleinkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Ende Juli wurde der Referentenentwurf des MicroBilG (Gesetz zur Umsetzung der sog. Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen) an die Länder und Verbände versandt. Der Entwurf soll die im Februar verabschiedete Micro-Richtlinie der EU umsetzen und sieht Änderungen vor allem im Handelsgesetzbuch vor, um sog. Kleinstunternehmen von bestimmten Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung zu entlasten. Als Kleinstunternehmen gelten im Wesentlichen Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: maximal 350.000 Euro Bilanzsumme, maximal 700.000 Euro Jahresumsatz und maximal 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt.

Kleinstunternehmen sollen auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten können, sofern sie bestimmte Angaben unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus sollen weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt werden.