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Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Derzeit in Vorbereitung ist ein Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Inkrafttreten 1.1.2014). Änderungen sind geplant bei der Verlustrechnung und bei der Organschaft. Die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag soll auf 1 Mio. Euro erhöht werden. Für die Organschaft sind Erleichterungen u.a. beim Gewinnabführungsvertrag vorgesehen. Außerdem sind eine Neudefinition der Arbeitsstätte, Änderungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen, bei der doppelten Haushaltsführung und bei der Bewertung der Mahlzeiten geplant. Dabei soll der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt werden. Aufgegeben werden soll bei den Verpflegungspauschalen die Dreiteilung. Für den An-/Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung sowie für eine mehr als 8-stündige Abwesenheit sollen die Mehraufwendungen 12 Euro betragen. Bei berufsbedingter doppelter Haushaltsführung sollen unabhängig von der Haushaltsgröße bis zu 1000 Euro/Monat berücksichtigt werden.