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Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Das Bundesfinanzministerium sieht in seinem Entwurf eines Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes (GEG) u.a. eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro sowie der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro vor. In der Abgabenordnung sind u.a. Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage und eine gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage geplant. Zudem enthält der Entwurf eine Festlegung des Zeitraums für die Rücklagenzuführung, eine Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen und eine Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen.

Die geplanten Änderungen beim Einkommensteuergesetz (EStG) umfassen neben der Entschärfung der Haftung der ehrenamtlich Tätigen die Erhöhung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26a EStG. Ziel des Gesetzes ist, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.