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Behaltensregelung gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG bei Einbringung oder Realteilung

Mit Schreiben vom 16.10.2012 befasst sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) – IV D 4 – S 3210/0: 001; IV D 4 – S 3812-a/0 mit der Bewertung und Verschonung des Wirtschaftsanteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Darin führt das BMF aus, dass die Auffassungen, die Inhalt einer Eingabe von HLBS und Bauernverband waren, keine Verstöße gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 Nr. 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) darstellen.

Anhand von Beispielen werden u.a. die Einbringung in eine Personengesellschaft, die unentgeltliche Aufnahme der Ehefrau, der Erwerb des Betriebs durch einen Gesellschafter einer Personengesellschaft sowie die Auseinandersetzung dargelegt. Hinsichtlich der Teilungsanordnung hat das BMF seine Beurteilung zu angefragten Hofnachfolgeregelungen aus verfahrensrechtlicher, bewertungsrechtlicher und schenkungsteuerrechtlicher Sicht beschrieben und so Fragen der Unternehmensnachfolge geklärt.