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Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Das BMF hat einen Entwurf zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) veröffentlicht. Bis zum Inkrafttreten können die bisherigen Nachweismöglichkeiten angewendet werden.

Mit den Änderungen der UStDV soll u.a. zugelassen werden, dass der Unternehmer das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Bescheinigung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen kann. Ein Unternehmer soll den Nachweis aber auch mit allen anderen zulässigen Belegen führen können. Demnach ist die sog. Gelangensbestätigung nur eine Möglichkeit des Belegnachweises. Die Änderung der UStDV soll zum 1.7.2013 in Kraft treten.

Geregelt wird u.a. auch, dass Unternehmer für bis zum 30.6.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen den Nachweis der Steuerbefreiung nach §§ 17a bis 17c UStDV in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung führen können. Für nach dem 31.12.2011 bis 1.7.2013 ausgeführte Lieferung besteht ein Wahlrecht.