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Änderung der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Änderung und zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts verabschiedet. Die Regelungen zum Reisekostenrecht treten erst zum 1.1.2014 in Kraft, ansonsten ist das Gesetz seit dem 26.2.2013 anwendbar.

Die Vereinfachungen im Reisekostenrecht betreffen vor allem Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. Bei den Abrechnungen von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Im Rahmen der Unternehmensbesteuerung wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro bzw. von 1.023.000 Euro auf 2 Mio. Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben. Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft werden vereinfacht. Dies betrifft u.a. die Durchführung als auch die formalen Voraussetzungen beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags.