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Änderungen bei den Minijobs

Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelungen für Minijobber. So dürfen Minijobber bis zu 450 EUR (bisher 400 EUR) im Monat verdienen. Neu eingeführt wurde der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung für alle neuen Minijobber sowie für alle bisherigen Minijobber, deren Lohn nach dem 1.1.2013 auf mehr als 400 EUR erhöht wird. Der neue Eigen-beitrag entfällt nur, wenn der Minijobber sich befreien lässt.

Arbeitgeber zahlen weiterhin einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung von 15 %. Minijobber, die ihre Arbeit ab dem 1.1.2013 aufnehmen, müssen darüber hinaus einen Eigenbeitrag leisten. Der Minijobber muss den Arbeitgeberbeitrag auf den ganz normalen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.

Durch die Zahlung des Eigenanteils kann der Minijobber seinen Rentenanspruch erhöhen sowie einen Anspruch auf Reha-Leistungen und auf Erwerbsminderungsrente erwerben. Eventuell kann der Minijobber auch früher in Rente gehen.