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Bewertung von nicht genutzten Wirtschaftsgebäuden

Mit der Bewertung von nicht genutzten Wirtschaftsgebäuden (ehemals) land- und forstwirtschaftlicher (luf) Betriebe hat sich die Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 25.5.2012 – S 3110/7 – St 441/St 344 befasst. Die OFD beantwortet die Frage, wann die Gebäude nicht mehr einem luf Betrieb dienen.

Ein Gebäude dient vor allem dann nicht mehr einem luf Betrieb, wenn der Betrieb einkommensteuerlich aufgegeben wurde, Entwicklungen der Vergangenheit gezeigt haben, dass die Nutzung von Flächen und Gebäuden unabhängig voneinander erfolgte oder aber sich Gebäude und Betriebsvorrichtungen in einem Zustand befinden, der die Wiederaufnahme einer üblichen landwirtschaftlichen Produktion nach sachverständigem Ermessen nicht mehr möglich erscheinen lässt. Bei einer von der landwirtschaftlichen Nutzfläche losgelösten Erfassung der Wirtschaftsgebäude und der dazugehörigen Hof-/Gebäudefläche sind diese zusammen mit dem Wohnhaus als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen.