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Abziehbarkeit von Notarkosten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will in einem Musterverfahren die Frage klären lassen, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebes an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind. Bisher geht die Finanzverwaltung davon aus, dass diese Kosten im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge nicht zu berücksichtigen sind. Sie sieht in einer Betriebsübergabe einen rein privaten Vorgang, sodass die steuerliche Anerkennung der Kosten verweigert wird. Der BdSt ist jedoch der Meinung, dass die bei Übertragung eines Betriebes oder Betriebsanteils anfallenden Notar- und Rechtsberatungskosten als Betriebsausgabe anerkannt werden sollten. Diese Frage soll nun der Bundesfinanzhof (BFH) klären – IV R 44/12.

Im Musterprozess hatte der Vater Anteile an einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die angefallenen Kosten für Rechtsberatung und Beurkundung, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, wollte das Finanzamt nicht anerkennen.