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Bewertung von unentgeltlicher Wärme aus einer Biogasanlage

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage steuerlich als Entnahme gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu werten ist (Urteil vom 12.6.2012 – 13 K 135/10).

Hinsichtlich der Ermittlung des Teilwerts eines Wirtschaftsguts stellten die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten regelmäßig die Wertobergrenze und der Einzelveräußerungspreis, gegebenenfalls vermindert um etwaige Veräußerungskosten und einen Unternehmergewinn, die Wertuntergrenze dar. Unter Wiederbeschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen zu verstehen, die vorgenommen werden müssten, um ein Wirtschaftsgut gleicher Art und Güte am Bewertungsstichtag anzuschaffen oder herzustellen. Als Maßstab sind die Wiederbeschaffungskosten zu nehmen, die sich in dem betreffenden Betrieb ergeben (betriebsindividuelle Bewertung). Als Untergrenze für die Bemessung des Teilwerts ist der Einzelveräußerungspreis zu nehmen.