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Jahressteuergesetz in „abgespeckter“ Form

Bundestag und Bundesrat haben das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, nach einem Vermittlungsverfahren verabschiedet.

Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens.

Es handelt sich um eine „abgespeckte“ Version des Jahressteuergesetzes (JStG) 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt. Die vom Bundesrat verworfene Fassung des JStG 2013 enthielt unter anderem neue Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen (z. B. Buchungsbelege, Inventare, Jahresabschlüsse): ab 2013 rückwirkend 8 Jahre (statt 10) und 7 Jahre ab 2015.