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Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts

Am 30.4.2014 hat das Bundeskabinett einen Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Neben umfassenden Änderungen, Anpassungen und Vereinfachungen enthält der Gesetzentwurf auch notwenige Änderungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Kroatiens in die EU. Die Neuregelungen werden – mit Ausnahmen – grundsätzlich ab dem 1.1.2015 gelten.

Die Änderungen betreffen unter anderem Altersvorsorgebeiträge (beruflicher Umzug, Anbieter von Riester-Verträgen), die Fifo-Methode (Handel mit Fremdwährungsbeträgen, first-in-first-out) und den Freistellungsauftrag (Abfragemöglichkeit hinsichtlich der Identifikationsnummer).

Der erweiterte Inlandsbegriff „Festlandssockel“ soll durch den Begriff „Ausschließliche Wirtschaftszone“ ersetzt werden, um die Besteuerung der Offshore-Anlagen zur Windenergiegewinnung und damit zusammenhängender Dienstleistungen sicherzustellen.

Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie wird auf den beigetretenen Staat Kroatien erweitert. Somit bleibt eine nach dem 30.6.2013 erfolgte Gewinnausschüttung einer inländischen Tochtergesellschaft an ihre kroatische Muttergesellschaft vom Kapitalertragsteuerabzug befreit.

Weitere Änderungen betreffen das EU-Programm „Erasmus+“, den Lohnsteuerabzug (Vorsorgepauschale), die Grenzwerte für die Abgabe einer jährlichen Anmeldung der Lohnsteuer, Änderungen hinsichtlich der Lohnsteuerbescheinigung sowie Änderungen bei den Regelungen zu den Reisekosten.