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Steuervereinfachungsgesetz 2013 neu aufgelegt

Bereits Ende 2012 hatten die Bundesländer ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Steuerrechts (StVereinfG 2013) beschlossen. Aufgrund der Neuwahl des Bundestags im Herbst 2013 war das Vorhaben zunächst gescheitert. Nun haben die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen mit Bremen und Schleswig-Holstein das Gesetz erneut eingebracht.

Der Gesetzentwurf umfasst u.a. eine Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen, Vereinfachungen bei Abzug und Nachweis von Pflegekosten sowie beim steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, eine Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, eine zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren sowie eine Angleichung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung.

Geplant sind darüber hinaus eine Senkung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge auf 20 Euro, die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen, den Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen (Carried Interest) sowie eine Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung.

Der Bundesrat hatte am 14.3.2014 beschlossen, den Gesetzentwurf zum StVereinfG beim Deutschen Bundestag einzubringen. Das Bundeskabinett hat am 30.4.2014 Vorschläge zur Steuervereinfachung abgelehnt. Neu ist, dass das Kabinett den Vorschlag zur Umstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung im Rahmen des § 15a EStG auf das „Steuerbilanzmodell“ im Gegensatz zu früher nunmehr ablehnt. In seiner Stellungnahme vom 14.12.2012 war noch die Prüfung des Vorschlages vorgesehen.