Ende Juli 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) veröffentlicht. Dieser Entwurf hat seine Grundlage in der Richtlinie 2013/34/EU, die das Europäische Parlament und der Rat am 26.6.2013 verabschiedet haben. Diese Richtlinie ist bis zum 20.7.2015 in nationales Recht umzusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) vor. Vorgesehen ist die Möglichkeit der Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie mittelgroßer und großer Konzerne. Mit dieser Regelung sollen die bürokratischen Belastungen für kleinere Kapitalgesellschaften und Konzerne gesenkt werden, da sie somit von bestimmten größenabhängigen Vorgaben freigestellt werden, die sich aus den bisherigen Schwellenwerten ergeben.
Darüber hinaus ist eine Verringerung der Anhangangaben insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften geplant. Im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU soll auf solche Anhangangaben verzichtet werden, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe benötigt werden, nicht jedoch für kleinere Kapitalgesellschaften.
Vorgesehen sind weitere Erleichterungen, zu denen die Wiedereinführung der Möglichkeit der gesonderten Anteilsbesitzliste gehört. Hervorzuheben ist außerdem, dass die Richtlinie 2013/34/EU erstmals neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen fordert, die bisher im HGB keine Entsprechung hatten.