Am 24.9.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen (ZollkodexAnpG). Dieses Gesetz wird auch als Jahressteuergesetz 2015 bezeichnet.
Der Gesetzentwurf bezweckt unter anderem eine Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden (§ 31b Abgabenordnung) im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche.
Des Weiteren ist die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers für Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgesehen. Bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen gewährt, soll die 110-Euro-Freigrenze auf 150 Euro steigen. In diese 150-Euro-Grenze werden künftig auch die Kosten einbezogen, die auf die Begleitperson des Arbeitnehmers entfallen. Bei den Kosten soll es auch keine Rolle mehr spielen, ob sie individuell den einzelnen Arbeitnehmern zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Gemeinkosten der betrieblichen Veranstaltung handelt. Die Freigrenze wird danach jeweils für bis zu zwei betriebliche Veranstaltungen im Jahr gelten.
Außerdem sollen in § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) Regelungsdefizite im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsleistungen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern beseitigt werden. Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats wurden am 24.10.2014 vorgelegt. Die Planungen sehen ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2015 vor.