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Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZollkodexAnpG

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) veröffentlicht. Die Bundesregierung hatte im Bundesrat im Dezember 2014 zum ZollkodexAnpG in einer Protokollerklärung angekündigt, dass noch offene und zu prüfende Ländervorschläge in einem Steuergesetz aufgegriffen würden. Dies ist nunmehr mit dem Gesetzentwurf erfolgt.

Das Gesetz greift 13 Maßnahmen auf, die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen wurden. Dazu zählen u.a. eine Anpassung des Sachwertverfahrens an die Sachwertrichtlinie (§ 190 sowie die Anlagen 22, 24 und 25 des Bewertungsgesetzes). Des Weiteren geht es um die Grunderwerbsteuer bei Änderungen im Gesellschafterbestand (§ 1 Abs. 2a Satz 2-4 Grunderwerbsteuergesetz), um eine Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz (§ 20 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 2 UmwStG), um die Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Einkommensteuergesetz) sowie um eine redaktionelle Anpassung der Warenbezeichnungen an den Zolltarif bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen (Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz).

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 25.3.2015 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich Mitte Oktober 2015 abgeschlossen werden. Einige der Bundesratsanliegen werden laut BMF in anderen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen werden.