Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat entschieden, die 70-Tage-Regelung unbefristet zu
verlängern.
2015 trat das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Damit verbunden stieg der Zeitraum, in dem
sich Angestellte „kurzfristig beschäftigen“ lassen, von 50 auf 70 Tage. So kam man Saisonbetrieben
entgegen, die saisonbedingt eine große Anzahl an Arbeitskräften für einen begrenzten Zeitraum
benötigen. Arbeitgeber können Saisonarbeitskräfte bei dieser Variante besonders günstig beschäftigen.
Sie müssen keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Auch der
sonst übliche erhebliche Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von Arbeitskräften hielt sich in
Grenzen. Die Ausweitung von 50 auf 70 Tage sollte ursprünglich nur übergangsweise gelten. Ab 2019
war die Rückkehr zur 50-Tage-Regelung geplant.
Besonders Sonderkulturbetriebe dürften nun aufatmen. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber
können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und
Arbeitsspitzen besser abdecken.