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70 Tage Regelung für Saisonarbeitskräfte wird weitergeführt

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat entschieden, die 70-Tage-Regelung unbefristet zu

verlängern.

2015 trat das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Damit verbunden stieg der Zeitraum, in dem

sich Angestellte „kurzfristig beschäftigen“ lassen, von 50 auf 70 Tage. So kam man Saisonbetrieben

entgegen, die saisonbedingt eine große Anzahl an Arbeitskräften für einen begrenzten Zeitraum

benötigen. Arbeitgeber können Saisonarbeitskräfte bei dieser Variante besonders günstig beschäftigen.

Sie müssen keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Auch der

sonst übliche erhebliche Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von Arbeitskräften hielt sich in

Grenzen. Die Ausweitung von 50 auf 70 Tage sollte ursprünglich nur übergangsweise gelten. Ab 2019

war die Rückkehr zur 50-Tage-Regelung geplant.

Besonders Sonderkulturbetriebe dürften nun aufatmen. Landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeitgeber

können dadurch besser auf gut eingearbeitete Saisonarbeitskräfte in ihren Betrieben zurückgreifen und

Arbeitsspitzen besser abdecken.