Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage gilt nun dauerhaft. Dem hat Mitte Dezember auch der Bundesrat in seiner letzten diesjährigen Sitzung
zugestimmt.
Betriebe haben nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen. Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibt es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Landwirte, damit der Anbau von Wein, Obst und
Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt.
Um etwaigen Problemen insbesondere bei der Saisonarbeit durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 begegnen zu können, wurden die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung übergangsweise von zwei auf drei Monate angehoben. Die nun unbefristete Erhöhung der Zeitgrenzen auf 70 Tage ist Teil des umfangreichen Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz), welches der Deutsche Bundestag am 30. November beschlossen hat. Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt und handelt es sich nicht um eine berufsmäßige Ausübung, spricht man von einer kurzfristigen
Beschäftigung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung liegt in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit vor. Seit Einführung der 70-Tage-Regelung wurden keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt. Die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen hat sich in diesem Zeitraum kaum verändert.