Wie schon seit längerem erwartet, hat die Europäische Kommission am 04.02.2020 wegen der nach ihrer Ansicht inkorrekter Anwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für Landwirte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht. Damit ist Brüssel seiner Ankündigung vom Juli vergangenen Jahres - im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens die Bundesrepublik zu verklagen - nachgekommen.
Konkret wirft die Kommission Deutschland vor, die Pauschalregelung für Landwirte unzulässiger Weise auch Eigentümern großer landwirtschaftlicher Betriebe zu ermöglichen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten zwar, eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Diese Ausnahmeregelung sei jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften administrative Schwierigkeiten zur Folge haben könnte.
Dass Deutschland die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle landwirtschaftlichen Betriebe anwendet, führt laut EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Gemäß der Regelung in Deutschland können alle landwirtschaftlichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Die Bundesregierung hatte nach der Klageankündigung im Juli 2019 durch die Kommission wiederholt klargestellt, dass aus Berliner Sicht die aktuelle deutsche Regelung mit dem bestehenden EU-Recht vereinbar sei. Aufgrund dessen werde man die deutschen Regeln auch vor dem anstehenden Prozess beim EuGH verteidigen.
Hinweis:
Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die vorgelegte Frage beantwortet. Die durchschnittliche Dauer eines solchen Verfahrens beträgt etwa zwei Jahre.