Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste des BMEL.
Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 €. Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500.000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200.000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 2 Mio. € je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum dieser Richtlinie begrenzt.
Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen. Die Antragstellung startet am 11. Januar 2021. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie auf der Internetseite der Rentenbank die Nummer einer Beratungs-Hotline. Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden bis zum Beginn der Antragstellung regelmäßig aktualisiert und erweitert.