Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen gebilligt, die der Bundestag am 22. April 2021 verabschiedet hatte, um die Landwirtschaft in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Das Gesetz verlängert die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Nach geltendem Recht sind höchstens Verträge über drei Monate zulässig. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2021.