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Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021

Die seit 2018 aufgetretenen Extremwetter ereignisse (Stürme, Hitze- und Dürreperioden) und der nachfolgende Schädlingsbefall haben in Deutschland zu einem immensen Anfall von Kalamitätsholz geführt. Der sich daraus ergebende Angebotsüberhang hatte erhebliche Auswirkungen auf die Holzabsatzmärkte. Durch die globale Corona-Pandemie verschärfte sich die Lage noch weiter.

Die Waldschäden in den Jahren 2018 bis 2020 wurden bundesweit insgesamt auf 176 Millionen Kubikmeter Schadholz und die wieder zu bewaldende Fläche auf insgesamt rund 247.000 Hektar geschätzt. Dies sind die größten Waldschäden seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Infolge der angefallenen Kalamitätsholzmenge entwickelte sich eine schwerwiegende Marktstörung mit einem gravierenden Verfall der Holzpreise. Dieser Marktstörung soll entgegengewirkt werden. Die Verordnung über die Beschränkung des
ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 zielt auf eine Begrenzung des Holzeinschlags und damit der Angebotsmenge ab. Dadurch sollen die negativen Auswirkungen der Schadenereignisse auf den Holzmarkt ausgeglichen werden. Die Auswertung der Länderabfrage zeigt eine regional differenzierte Betroffenheit mit dem Schwerpunkt auf
Nordrhein-Westfalen und erheblichen Schäden in Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Für eine ausgleichende Wirkung auf dem Holzmarkt ist daher eine bundesweite Regelung erforderlich, um den besonders betroffenen Ländern wieder einen besseren Marktzugang zu ermöglichen.

Bundestag und Bundesrat haben der Rechtsverordnung zugestimmt; sie ist Ende April in Kraft getreten.